Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Verträge der Firma CineHub GbR (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Anfrage
Sowohl Geschäftskunden als auch Privatpersonen haben jederzeit die Möglichkeit, auf der Website des Vermieters, per E-Mail, auf anderen elektronischen Kommunikationswegen oder auch telefonisch eine unverbindliche Anfrage zu stellen.
2.2 Angebot
Der Vermieter erstellt basierend auf einer Anfrage und etwaigen Nebenabsprachen ein schriftliches Angebot. Dieses wird dem Mieter per E-Mail oder auf anderen elektronischen Kommunikationswegen zugestellt. Es umfasst die Kosten für alle Mietgegenstände für den angefragten Gebrauchszeitraum, eine Versicherungspauschale und klar definierte Zeiträume der Abholung und Rückgabe. Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.3 Annahme
Der Mieter hat 14 Tage Zeit das ihm unterbreitete Angebot, per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationswegen in Textform anzunehmen. Durch die Annahme kommt der Mietvertrag mit dem Inhalt dieser AGB zustande.
3. Abholung
3.1 Zeitfenster für Abholung
Der Mieter kann die Mietsache innerhalb des im Angebot angegebenen Zeitfensters jederzeit auf eigene Kosten beim Vermieter abholen.
3.2 Ausweispflicht
Der Mieter hat auf Nachfrage eine Ausweisdokument vorzulegen.
3.3 Lieferschein
Im Rahmen der Übergabe erhält der Mieter einen Lieferschein mit einer Auflistung aller Bestandteile seiner Mietsache.
3.4 Prüfung der Mietgegenstände
Der Mieter hat vor Ort jederzeit die Möglichkeit, die Vollständigkeit sowie den technisch und optisch einwandfreien Zustand der Mietsache zu prüfen.
3.5 Bestätigung der Mietgegenstände
Der Mieter hat abschließend bei der Übergabe, die Vollständigkeit sowie den technisch und optisch einwandfreien Zustand der Mietsache, schriftlich auf dem Lieferschein zu bestätigen.
3.6 Verspätete Abholung
Eine verspätete Abholung mindert nicht den Mietpreis. Dem Mieter steht es frei seine Mietsache auch später als im Angebot angegeben abzuholen.
4. Rückgabe
4.1 Zeitfenster für Rückgabe
Der Mieter kann die Mietsache innerhalb des im Angebot angegebenen Zeitfensters jederzeit auf eigene Kosten beim Vermieter abgeben.
4.3 Prüfung der Mietgegenstände
Die Prüfung der Mietsache auf die Vollständigkeit sowie den technisch und optisch vollständig erfolgt im Anschluss durch den Vermieter. Der Mieter kann auf eigenen Wunsch der Prüfung beiwohnen.
4.3 Verspätete Rückgabe
Die reguläre Rückgabezeit endet um 13:00 Uhr sofern keine Nebenabsprachen getroffen wurden. Für Rückgaben nach 13:00 Uhr hat der Mieter die Kosten für weitere Einsatztag zu tragen. Jeder Tag, an dem die Mietsache nicht bis 13:00 Uhr zurückgegeben wurde, wird als Einsatztag berechnet. Dabei zählen sowohl Feiertage als auch Wochenenden als Einsatztage.
5. Zahlung
5.1 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt stets nach Rückgabe, sofern keine Nebenabsprachen bestehen. Der Mieter erhält seine Rechnung mit der Bitte um Banküberweisung.
5.2 Zahlungsziel
Das Zahlungsziel beträgt zehn Tage.
6. Zustellung ans Set und Abholung vom Set
6.1 Anfrage
Der Mieter hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Zustellung und/oder Abholung an einen von ihm gewünschten Ort anzufragen. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.
6.2 Kosten
Die Kosten für die Zustellung und/oder Abholung werden mit 80,00 € netto pro Stunde berechnet. Die Kosten inkludieren die Arbeitszeit des Fahrers, eine Fahrzeugpauschale, die Fahrtkosten sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs.
6.3 Zahlungspflichtiger Zeitrum für Zustellung ans Set
Der zahlungspflichtige Zeitraum für Zustellungen beginnt mit der Beladung des Fahrzeugs am Hauptsitz des Vermieters und endet nach erfolgter Zustellung mit der Rückkehr am Hauptsitz des Vermieters.
6.4 Zahlungspflichtiger Zeitrum für Abholung vom Set
Der zahlungspflichtige Zeitraum für Abholungen beim Mieter beginnt mit der Abfahrt am Hauptsitz des Vermieters und endet nach erfolgter Abholung nach der Entladung des Fahrzeugs am Hauptsitz des Vermieters.
6.5 Pflichten des Vermieters bei Zustellung und Abholung
Der Vermieter verpflichtet sich, Zustellungen und Abholungen stets auf direktem Weg zu erledigen.
Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt wie Streiks, Verkehrsaufkommen, Einsätze durch Rettungskräfte, Naturgewalten und vergleichbare Vorkommnisse.
7. Mietdauer
7.1 Allgemeine Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt mit Abholung und endet mir Rückgabe.
7.2 Verkürzung der Mietdauer
Verkürzung der Mietdauer von angenommenen Angeboten ist bis 48 Stunden vor dem Tag der Abholung kostenfrei möglich.
7.3 Verlängerung der Mietdauer
Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
8. Versicherung, Schäden, Verlust und Diebstahl
8.1 Versicherungspauschale
Die Versicherungspauschale beläuft sich auf 5 % des Nettolistenpreises.
8.2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung umfasst die EU und die Schweiz. Für eine Deckung außerhalb dieses räumlichen Geltungsbereichs hat der Mieter eine schriftliche Anfrage zu stellen. Der Vermieter ermittelt daraufhin etwaige Zusatzkosten, die vom Mieter zu tragen sind.
8.3 Selbstbeteiligung im Schadensfall
Der Mieter hat im Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00€ netto zu bezahlen und erhält dafür eine Rechnung vom Vermieter. Sollte der Schaden/die Reparatur der Mietsache geringer als die Selbstbeteiligung ausfallen, sind lediglich diese Kosten vollständig vom Mieter zu tragen.
8.4 Selbstbeteiligung bei Diebstahl
Der Mieter hat im Falle eines Diebstahls eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % des Neupreises der gestohlenen Mietsache zu bezahlen und erhält dafür eine Rechnung vom Vermieter.
9. Umgang mit Schäden, Verlust und Diebstahl
9.1 Schäden
Der Mieter ist verpflichtet Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter hat im Schadensfall die Möglichkeit die kaputte Mietsache vorzeitig zurückzubringen. Der Mietzeitraum verkürzt sich entsprechend für die beschädigte Mietsache. Es greift die Versicherung nach 8.3. Alternativ kann der Mieter ein Ersatzprodukt beim Vermieter abholen. Der Mieter ist in diesem Fall aber verpflichtet ein vom Vermieter angebotenes Ersatzgerät anzunehmen.
9.2 Verlust
Bei Verlust der Mietsache greift keine Versicherung. Der Mieter hat die vollen Kosten der Wiederbeschaffung zu tragen und erhält dafür eine Rechnung vom Vermieter.
9.3 Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet Diebstähle unmittelbar dem Vermieter zu melden, sowie bei der örtlichen Polizei zur Anzeige zu bringen. Es greift die Versicherung nach 8.4.
10. Rücktritt vom Mietvertrag
10.1 Formalitäten des Rücktritts
Der Mieter kann jederzeit in Textform von seinem Mietvertrag zurücktreten. Etwaige Kosten sind wie folgt vom Mieter zu tragen:
10.2 Kosten bei Rücktritt bis 3 Tage vorher
Sollte der Mieter früher als 72 Stunden vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten, entstehen keine Kosten.
10.3 Kosten bei Rücktritt später 3 Tage vorher
Sollte der Mieter innerhalb von 72 Stunden vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten, hat der Mieter 50 % der Angebotssumme zu tragen.
10.4 Kosten bei Rücktritt später 24 Stunden vorher
Sollte der Mieter innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten, hat der Mieter 100 % der Angebotssumme zu tragen
11. Haftung und Haftungsausschluss des Vermieters
11.1 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für den optisch und technisch einwandfreien Zustand der Mietsache bis zum Zeitpunkt der Abholung.
11.2 Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter berät den Mieter stets unverbindlich und kostenlos. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Mietsache der vom Mieter gedachten Verwendung genügt. Dementsprechend ist der Vermieter für den technischen und/oder kreativen Erfolg der Produktion des Mieters nicht haftbar zu machen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
12.2 Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
12.3 Salvatorische Klausel
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde